Heilmittelwerbegesetz (HWG): Alles, was Sie über die Regeln zur Arzneimittel- und Medizinproduktwerbung wissen müssen
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) legt in Deutschland klare Richtlinien fest, wie Arzneimittel, Medizinprodukte und Heilmethoden beworben werden dürfen. Es schützt Verbraucher und Patienten vor irreführenden oder manipulativen Aussagen in der Werbung. In diesem Leitfaden erfahren Sie:
Welche Werbung nach dem HWG erlaubt ist
Beispiele für erlaubte und unzulässige Werbeaussagen
Welche Strafen bei Verstößen drohen
Unterschiede zwischen HWG und anderen Werbegesetzen
Tipps für rechtssichere Werbung, auch auf Social Media
Praxisnah, verständlich und mit konkreten Beispielen – so hilft Ihnen dieser Artikel, rechtssicherer im Gesundheitsmarketing zu agieren.*
1. Was ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG)?
Das HWG ist ein spezielles Gesetz in Deutschland, das die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Heilmethoden reguliert. Es soll sicherstellen, dass Verbraucher und Patienten vor irreführenden, übertriebenen oder manipulativen Werbeaussagen geschützt werden. Das Gesetz legt insbesondere fest, welche Angaben zwingend erforderlich sind und welche Aussagen in der Werbung unzulässig sind. Es dient dem Schutz der Gesundheit und der Förderung eines ehrlichen Wettbewerbs.
2. Welche Werbung ist nach dem HWG erlaubt?
Erlaubt ist Werbung, die sachlich, wahrheitsgemäß und auf wissenschaftlichen Nachweisen basiert. Alle Informationen müssen korrekt und überprüfbar sein.
Erlaubt: „Dieses Arzneimittel lindert Fieber und Schmerzen innerhalb von 30 Minuten.“
Nicht erlaubt: „Das beste Schmerzmittel auf dem Markt, garantiert ohne Nebenwirkungen!“
Zusätzlich müssen alle Pflichtangaben, wie der Wirkstoff und die Anwendungsgebiete, enthalten sein. Ziel ist es, informativ zu werben, ohne Heilversprechen zu machen.
3. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das HWG?
Wer gegen das HWG verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen:
Abmahnungen: Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen können Verstöße abmahnen.
Geldstrafen: Bußgelder können bis zu mehreren Tausend Euro betragen.
Strafrechtliche Konsequenzen: In besonders schweren Fällen drohen Strafverfahren, z. B. bei vorsätzlicher Irreführung von Patienten.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen wurde mit einer hohen Geldstrafe belegt, weil es Nahrungsergänzungsmittel als „Krebsheilmittel“ beworben hatte.
4. Wie unterscheidet sich das HWG von anderen Werbegesetzen?
Das HWG ist ausschließlich auf den Gesundheitssektor beschränkt und regelt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Heilmethoden und ähnliche Produkte. Im Gegensatz dazu gilt das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) für alle Branchen und deckt allgemeine Werberegelungen ab.
HWG: Schutz der Gesundheit durch spezifische Werbevorgaben.
UWG: Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, z. B. irreführender Werbung.
Beide Gesetze können gleichzeitig greifen, z. B. bei der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Heilversprechen.
5. Welche Produkte fallen unter das HWG?
Das HWG gilt für folgende Produktgruppen:
Arzneimittel: Z. B. Schmerztabletten oder Antibiotika.
Medizinprodukte: Z. B. Blutdruckmessgeräte oder Pflaster.
Heilmethoden: Z. B. Akupunktur oder Homöopathie.
Kosmetika: Nur wenn sie medizinische Wirkungen beanspruchen, z. B. „heilt Akne dauerhaft“.
6. Was ist bei der Werbung für Arzneimittel nach dem HWG zu beachten?
Werbung für Arzneimittel unterliegt strengen Vorgaben:
Pflichtangaben wie der Wirkstoff, die Anwendungsgebiete und der Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ müssen enthalten sein.
Die Werbung darf keine irreführenden Aussagen oder Heilversprechen enthalten.
Nur zugelassene Indikationen dürfen beworben werden.
7. Darf man Arzneimittel auf Social Media bewerben?
Ja, aber auch Social-Media-Werbung unterliegt den strengen HWG-Regeln.
Pflichtangaben: Diese müssen in der Bildbeschreibung oder im Post enthalten sein.
Sachlichkeit: Aussagen wie „Dieses Erkältungsmittel hat mich in nur einem Tag geheilt“ sind unzulässig.
Erlaubt: „Hilft bei der symptomatischen Behandlung von Fieber und Schmerzen. Enthält Paracetamol.“
8. Wie kann man rezeptfreie Medikamente rechtssicher bewerben?
Rezeptfreie Medikamente (OTC-Produkte) dürfen sachlich beworben werden.
Erlaubt: „Aspirin C – lindert Erkältungssymptome. Enthält Acetylsalicylsäure.“
Nicht erlaubt: „Das schnellste Erkältungsmittel der Welt, heilt garantiert innerhalb eines Tages!“
Besonders wichtig: Keine irreführenden Begriffe oder Versprechungen.
9. Welche Einschränkungen gibt es bei der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel?
Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist ausschließlich gegenüber Fachkreisen (z. B. Ärzte, Apotheker) erlaubt. Verbraucher dürfen nicht direkt angesprochen werden.
Erlaubt: Anzeigen in medizinischen Fachzeitschriften.
Nicht erlaubt: Werbung in öffentlichen Medien wie Tageszeitungen.
10. Welche Begriffe sind in der Arzneimittelwerbung verboten?
Folgende Begriffe und Aussagen sind verboten, da sie irreführend sind:
„Garantiert wirksam“
„Ohne Nebenwirkungen“
„Heilt alle Krankheiten“
11. Wie darf man OTC-Produkte bewerben?
Werbung für OTC-Produkte ist erlaubt, solange sie sachlich und korrekt bleibt.
Erlaubt: „Nasic Nasenspray – befreit die Nase schnell bei Schnupfen.“
Nicht erlaubt: „Nasic – heilt Schnupfen für immer!“
12. Darf man in der Werbung Heilversprechen machen?
Nein, Heilversprechen wie „Dieses Medikament heilt garantiert Krebs“ sind nach dem HWG verboten. Solche Aussagen müssen wissenschaftlich belegt sein und dürfen nicht übertrieben werden.
13. Welche Angaben sind in der OTC-Werbung Pflicht?
Pflichtangaben umfassen:
Wirkstoff
Anwendungsgebiete
Hersteller
Warnhinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“
14. Wie kann man Nahrungsergänzungsmittel bewerben, ohne das HWG zu verletzen?
Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine medizinischen Heilversprechen machen. Gesundheitsbezogene Aussagen müssen wissenschaftlich nachweisbar sein.
Erlaubt: „Vitamin C unterstützt die normale Funktion des Immunsystems.“
Nicht erlaubt: „Vitamin C schützt vor Erkältungen.“
15. Welche Unterschiede gibt es bei der Werbung für Medikamente und Medizinprodukte?
Medizinprodukte (z. B. Pflaster oder Blutdruckmessgeräte) unterliegen nicht den gleichen strengen Vorgaben wie Arzneimittel, müssen aber sachlich und korrekt beworben werden.
Arzneimittel: Strenge Pflichtangaben, wissenschaftliche Nachweise erforderlich.
Medizinprodukte: Weniger strenge Regeln, aber Aussagen müssen belegbar sein
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Juristen.